Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Finturis GmbH (Stand: 11.11.2024)
Über uns:
Die Finturis GmbH, Baarerstrasse 78, 6302 in Zug, ist eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug unter der Nummer CHE-351.212.933 (nachfolgend „Finturis“ oder „wir“), Tel.: +41 (0) 62 511 01 00, E-Mail: info@finturis.ch und erbringt ihre Dienstleistungen über verschiedene Kanäle, so u.a. über ihre Webseite (inkl. Landing Pages) oder im direkten Kontakt mit Kunden.
Finturis ist für seine Kunden als gebundene Versicherungsvermittlerin sowie als Beraterin im Zusammenhang mit Vorsorgelösungen und -produkten der Liechtenstein Life Assurance AG, Feldkircher Straße 31, 9494 Schaan, Fürstentum Liechtenstein sowie Steuerthemen auf dem Schweizer Markt tätig. Finturis ist Teil der Clark-Gruppe. Unternehmen der Clark-Gruppe können für einzelne Aufgaben im Rahmen der Vertragserfüllung beigezogen werden.
Die Beauftragung zur Erbringung der von Finturis erbrachten Dienstleistungen erfolgt über den für die entsprechende Dienstleistung verfügbaren Nutzungskanal (Telefon, Internet, Kundenportal etc.), wobei kein Anspruch auf die Benutzung eines bestimmten Nutzungskanals besteht.
Die Dienstleistungen und die dafür geltenden Bedingungen werden nachfolgend im Detail geregelt.
1. Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) und Finturis.
Die AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über die bereits genannten Kanäle im Kontakt mit Finturis getätigt werden. Vorbehalten bzw. unberührt bleiben allfällige von diesen AGB separate Vereinbarungen, welche schriftlich (inklusive via E-Mail) zwischen Ihnen und Finturis geschlossen werden oder wurden. Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und separaten Vereinbarungen gehen Letztere vor, sofern sie schriftlich geschlossen wurden.
Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Beauftragung gültigen Fassung. Sie finden diese AGB online unter: finturis.ch/de/agb/.
2. Steuerdienstleistungen
Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz können Finturis mit der individuellen Beratung und Unterstützung im Zusammenhang mit der Steuererklärung beauftragen. Dies beinhaltet:
- die Speicherung und Organisation von Steuerunterlagen sowie
- die Unterstützung bei oder die Übernahme des Ausfüllens der Steuererklärung, basierend auf den durch den Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Der Kunde kann Finturis beauftragen, in seinem Namen direkt mit den Steuerbehörden zu korrespondieren sowie sämtliche Unterlagen einzufordern, welche für den Zweck der Erfüllung des durch den Kunden erteilten Auftrags benötigt werden. In diesem Fall wird vom Kunden eine separate schriftlich unterzeichnete Vollmacht benötigt, damit Finturis diese Vertretung gegenüber den Behörden übernehmen kann.
Die Auskünfte der Kundenberater und Fachspezialisten von Finturis basieren auf langjähriger Erfahrung in der Beratung in Steuerangelegenheiten. Sie können jedoch im konkreten Einzelfall keine spezifische Rechtsberatung oder Behördenauskünfte ersetzen.
Solche Leistungen können durch Finturis nicht erbracht werden.
3. Versicherungs- und Vorsorgedienstleistungen
Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz können Finturis ausserdem mit Beratungs- und Vermittlungsleistungen in Bezug auf von der Liechtenstein Life Lebensversicherung AG angebotenen Vorsorgeprodukten in der Schweiz (insbesondere Pensionskasse, 3. Säule, Lebensversicherungen) beauftragen.
Teil der Dienstleistung ist die Bestimmung des Versicherungsbedarfs, die Beratung beim Abschluss des Versicherungsprodukts und die laufende Betreuung der Versicherungsverträge.
Die Auskünfte der Kundenberater und Fachspezialisten von Finturis basieren auf langjähriger Erfahrung in der Beratung bei Versicherungs- und Vorsorgeangelegenheiten. Sie ersetzen eine spezifische Risikoanalyse durch qualifizierte Risk Manager jedoch nicht.
Die Erbringung der Versicherungsvermittlung ist gesetzlich reguliert. Ebenfalls kann die Beratung im Rahmen von Vorsorgeprodukten speziellen gesetzlichen Bestimmungen unterliegen.
Vor der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen nehmen Sie bitte unsere Erstinformationen gemäss Artikel 45 des Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zur Kenntnis.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde muss Finturis alle für die Ausführung der von Finturis zu erbringenden Dienstleistungen und Tätigkeiten erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie benötigte Angaben vollständig, inhaltlich richtig innerhalb der dafür von Finturis jeweils gesetzten Frist zur Verfügung stellen.
Der Kunde muss Finturis unaufgefordert über sämtliche Risiko-, Anlagen- und Bedarfs- und andere Veränderungen unverzüglich, inhaltlich richtig und vollständig informieren. Dies gilt insbesondere auch für Unterlagen, Vorgänge, Informationen und Umstände, die dem Kunden erst nach der Aufnahme der Geschäftsbeziehung mit Finturis und der abgeschlossenen Registrierung bekannt werden.
Wenn der Kunde für den Abschluss eines konkreten Vertrags aktiv mitwirken muss, bspw. durch eigenhändige Unterzeichnung eines Antrags, muss der Kunde die entsprechenden Erklärungen und / oder Handlungen auf Aufforderung durch Finturis oder des entsprechenden Vertragspartners hin ohne Verzug abgeben.
5. Vergütung
Die von Finturis erbrachten Dienstleistungen werden wie folgt vergütet:
a. Für Steuerdienstleistungen
Die jeweils aktuell geltenden Preise und Bedingungen für Steuererklärungen lauten wie folgt:
- 180.- CHF für die Bearbeitung einer Steuererklärung für unverheiratete Privatpersonen ohne Liegenschaften und Wertschriften
- 220.- CHF für die Bearbeitung einer Steuererklärung für Ehepaare ohne Liegenschaften und Wertschriften
- Pro Liegenschaft werden 80.- CHF zusätzlich berechnet
- Wertschriften werden nach Aufwand berechnet
b. Für Versicherungs- und Vorsorgedienstleistungen
Für die Erbringung der Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Beratung und Vermittlung von Versicherungs- und Vorsorgelösungen an den Kunden erhält Finturis von der Liechtenstein Life Assurance AG marktübliche Vergütungen.
Diese sind in den von der Liechtenstein Life Assurance AG offerierten und durch den Kunden zu zahlenden Versicherungsprämien enthalten.
Finturis ist berechtigt, für Dienstleistungen gegenüber der Liechtenstein Life Assurance AG gesonderte Vergütungen zu erhalten, welche unabhängig von den vorbezeichneten Vergütungen abgerechnet werden. Diese sind nicht Bestandteil der vorgenannten Vergütungen und stehen Finturis zusätzlich zu und ebenfalls ohne Pflicht zur Herausgabe/Weitergabe an den Kunden zu.
Bei einer Beendigung der Zusammenarbeit durch den Kunden zur Unzeit, insbesondere während 12 Monaten ab Vertragsbeginn, darf Finturis Aufwendungen, welche nicht durch diese erhaltenen Vergütungen von der Liechtenstein Life Assurance AG gedeckt sind, durch ein Honorar nach Zeitaufwand in Rechnung stellen. Auf Anfrage des Kunden legt Finturis die tatsächlich erhaltenen Vergütungen offen.
6. Vollmacht
Für die Beanspruchung unserer Dienstleistungen benötigen wir von Ihnen in der Regel eine Vollmacht im branchenüblichen Umfang. Wir werden hierfür separat mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Eine erteilte Vollmacht können Sie jederzeit eingeschränkt oder vollständig widerrufen. Bis zu diesem Zeitpunkt vorgenommene Erklärungen werden durch einen Widerruf nicht beeinträchtigt.
7. Verfügbarkeit
Finturis ist darum bemüht, ihre Dienstleistungen bestmöglich auch über elektronische Dienste (Kundenportal) zu erbringen und deren Nutzung durch den Kunden unterbrechungsfrei zu ermöglichen. Finturis schuldet oder garantiert jedoch keine jederzeitige Nutzungsmöglichkeit der elektronischen Dienste und haftet insbesondere – ausser in Fällen von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln – nicht für Ausfälle aus technischen Gründen (bspw. aufgrund von Hardware-Störungen, fehlerhafter Software oder Wartungsarbeiten) oder wegen Gründen, die ausserhalb der Einflusssphäre von Finturis liegen (bspw. aufgrund höherer Gewalt oder Drittverschulden, inklusive Verschulden des Kunden, wenn beispielsweise ein Problem mit der Hardware des Kunden besteht).
8. Haftung
Finturis erbringt ihre Dienstleistung mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Für einen allfällig durch Nachlässigkeit, Fehler, unrichtige Auskünfte oder sonstwie entstehenden Schaden haftet Finturis dem Kunden nach folgenden Grundsätzen:
Finturis haftet nur für absichtliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzungen und nur insofern Schäden adäquat-kausal verursacht wurden und die dem Kunden direkt und unmittelbar aus einer solchen absichtlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung entstehen. Eine allfällige Haftung wird beschränkt auf das Zweifache der von Finturis im Rahmen für den betroffenen Kunden erbrachten Dienstleistungen vereinnahmten Vergütungen, in allen Fällen jedoch maximal auf CHF 500’000.00. Finturis haftet in keinem Fall für Ansprüche die in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit absichtlichem, fahrlässigem oder sonstwie fehlerhaftem Verhalten des Kunden, seiner Organe oder Mitarbeitenden entstanden sind oder für Ansprüche für Schäden aufgrund von unvollständigen, verspätet eingereichten, fehlerhaften oder irreführenden Unterlagen, Dokumenten oder Informationen seitens des Kunden oder Dritten oder die sonstwie in Zusammenhang mit einer Verletzung der Pflichten des Kunden, insbesondere seiner Mitwirkungspflichten, entstanden sind.
Falls Dritte, insbesondere Netzwerkpartner oder andere Vermittler, als Hilfspersonen beigezogen werden, haftet Finturis für deren Verhalten nicht und haftet nur diese gegenüber dem Kunden. Jegliche Haftung von Finturis wird hierfür wegbedungen. Dasselbe gilt in Bezug auf Handlungen oder Unterlassungen der Liechtenstein Life Assurance AG und/oder sonstigen potenziellen Vertragspartnern, mit welchen Kunden in Kontakt treten oder Verträge abschliessen.
9. Vertraulichkeit, Datenschutz und Datensicherheit
Finturis behandelt sämtliche Kundendaten, Informationen und Unterlagen des Kunden vertraulich in Übereinstimmung mit diesen AGB und der Datenschutzerklärung.
Der Kunde kann jederzeit die Sperrung seines Nutzerkontos verlangen. Im Hinblick auf die Speicherung von Daten über das Bestehen der Geschäftsbeziehung hinaus gilt unsere Datenschutzerklärung.
Der Kunde ist selber verantwortlich für das sichere Aufbewahren seiner Zugangsdaten und hat diese vertraulich zu behandeln und vor Dritten geheim zu halten. Besteht beim Kunden ein Verdacht auf Missbrauch seiner Daten, hat er dies Finturis sofort mitzuteilen via E-Mail an: info@finturis.ch.
Die Aufnahme und Speicherung telefonischer Gespräche erfolgt nur nach entsprechendem ausdrücklichen Hinweis an den Kunden. Dies erfolgt aufgrund gesetzlicher Dokumentations- und Nachweispflichten sowie zu Schulungszwecken. Mitarbeiter von Finturis können die Gespräche nachträglich anhören und sind berechtigt, Abschriften der Aufzeichnungen anzufertigen. Im Fall eines Rechtsstreits können die Aufnahmen und Abschriften als Beweis verwendet werden.
10. Mitteilungen
Die Kommunikation zwischen dem Kunden und Finturis erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg via E-Mail (info@finturis.ch), ausnahmsweise telefonisch. Ausgenommen davon sind lediglich Erklärungen oder Mitteilungen, die dem gesetzlichen Schriftlichkeitserfordernis unterliegen und via eingeschriebenem oder regulärem Brief erfolgen.
11. Zusammenarbeit mit Dritten
Finturis verfügt über Zusammenarbeits- bzw. Rahmenvereinbarungen mit der Liechtenstein Life Assurance AG, ist aber juristisch unabhängig und eigenständig.
Die Auszahlung von Versicherungsansprüchen besorgt die Liechtenstein Life Assurance AG in der Regel im Einvernehmen und in Abstimmung mit Finturis. Finturis übernimmt oder finanziert jedoch nicht die Durchsetzung von Versicherungsansprüchen gegenüber dem Versicherungsunternehmen.
Das Inkasso der Prämie erfolgt durch das Versicherungsunternehmen.
Falls nach Ansicht von Finturis für die Bedürfnisse des Kunden sinnvoll oder nötig, insbesondere bei einem relevanten Bezug zum Ausland oder im Zusammenhang mit Vorsorgelösungen, darf Finturis zudem mit Dritten, insbesondere anderen Vermittlern oder Netzwerkpartnern, zusammenarbeiten.
Finturis haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen von diesen Vermittlern oder Netzwerkpartnern, es sei denn, es handelt sich um Fälle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seitens Finturis im Zusammenhang mit der Auswahl oder Überwachung dieser Vermittler oder Netzwerkpartner.
12. Vertragsänderungen und -ergänzungen
Finturis behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit einseitig zu ergänzen oder zu ändern, wobei das Kündigungsrecht des Kunden hiervon unberührt bleibt. Finturis wird dieses Änderungs- und Ergänzungsrecht nach Treu und Glauben vornehmen und durch dessen Wahrnehmung dürfen dem Kunden nicht wesentliche neue Verpflichtungen einseitig auferlegt werden, es sei denn, dies sei aufgrund geltender Gesetze, Gesetzesänderungen oder zwecks vernünftiger Erbringung der Dienstleistungen der Finturis erforderlich. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, einschliesslich solche betreffend diese Ziffer, sind schriftlich oder in einer anderen durch Text nachweisbaren Form mitzuteilen.
13. Abtretungsverbot / Verrechnung
Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus der zwischen Finturis gemäss diesen AGB bestehenden Rechtsbeziehung ist nur mit schriftlicher Zustimmung beider Parteien zulässig. Ausgenommen hiervon ist die Abtretung durch Finturis zu Inkassozwecken bzw. zwecks Einforderung von Zahlungen gegenüber dem Kunden, welche zulässig ist.
Der Kunde ist nicht berechtigt, eigene Forderungen gegenüber Finturis mit allfälligen Forderungen von Finturis zu verrechnen und nimmt zur Kenntnis, dass Finturis eigene Forderungen gegenüber allfälligen Forderungen seitens des Kunden verrechnen darf.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB sowie alle weiteren Rechtsbeziehungen zwischen Finturis und dem Kunden unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizerischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und alle kollisionsrechtlichen Bestimmungen des Schweizer internationalen Privatrechts sind ausgeschlossen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle damit in Zusammenhang stehenden Streitigkeiten, einschliesslich solche über Gültigkeit, Rechtswirksamkeit, Abänderung oder Auflösung der vorbezeichneten Rechtsbeziehungen, ist Zug (Kanton Zug).